Auf ärztliche Anordnung ist die Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse möglich.
Abrechnungen über die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse sind möglich bei Symptomatiken ohne Krankheitswert oder wenn keine Anordnung vorliegt. Da die Kostenbeteiligung je nach Zusatzversicherung deutlich variiert, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welcher Betrag übernommen wird.
Bei anerkannten Geburtsgebrechen oder beruflichen Massnahmen kann eine Abrechnung über die IV erfolgen, sofern eine Kostengutsprache vorliegt.
Arbeiten (z.B. Telefonate, Berichte, Korrespondenz per Brief oder E-mail) ausserhalb der Sitzungen werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wurden, werden in Rechnung gestellt.
Als Psychotherapeutin unterstehe ich der Schweigepflicht.
Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen:
PDAG Erwachsenenpsychiatrie Notfalldienst
056 481 60 00
Psychiatrische Dienste Biel, Notfall- und Bereitschaftsdienst
032 321 45 45
Dargebotene Hand
143
Rettungsdienst:
144
Polizeinotruf:
117