Konditionen

 

Auf ärztliche Anordnung ist die Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkasse möglich. 

 

Abrechnungen über die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse sind möglich bei Symptomatiken ohne Krankheitswert oder wenn keine Anordnung vorliegt. Da die Kostenbeteiligung je nach Zusatzversicherung deutlich variiert, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welcher Betrag übernommen wird. 

 

Bei anerkannten Geburtsgebrechen oder beruflichen Massnahmen kann eine Abrechnung über die IV erfolgen, sofern eine Kostengutsprache vorliegt. 

 

Arbeiten (z.B. Telefonate, Berichte, Korrespondenz per Brief oder E-mail) ausserhalb der Sitzungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. 

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wurden, werden in Rechnung gestellt. 

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterstehe ich der Schweigepflicht. 

Notfälle

Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen: 

  

Psychiatrische Dienste Biel, Notfall- und Bereitschaftsdienst

032 321 45 45

 

Dargebotene Hand

143

 

Rettungsdienst:

144

 

Polizeinotruf:

 117